Aufgaben der Feuerwehr

Paragraph 1 des Aargauischen Feuerwehrgesetzes umschreibt die Aufgaben der Feuerwehr:

§ 1
Wesen und Aufgabe der Feuerwehr

1 Die Feuerwehr ist ein polizeiliches Organ der Einwohnergemeinde, welche in diesem Gesetz als «Gemeinde» bezeichnet ist.

2 Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosionsgefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation eingesetzt.

3 Bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen kann der Gemeinderat einzelne Abteilungen der Feuerwehr zu Dienstleistungen heranziehen.

Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Aufgaben, die heute von der Feuerwehr ausgeführt werden:

Brandbekämpfung jeder Art

Rettung von Personen und Tieren

Schutz und Rettung von Sachwerten und Kulturgütern

Einsatz bei Elementarereignissen (Überschwemmungen, Erdrutsch, Hagel, Sturm usw.)

Umweltschutz: Oel-, Chemie- und Strahlenwehr

Verkehrsdienst und Personenrettung bei Verkehrsunfällen

und vieles mehr……